25.09.2009

Wie die Saale Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete nimmt die Überwachung von Telefonaten weiter zu.

Gab es im Jahr 2007 noch 4806 Verfahren in denen Telefonate und auch computergestützte Kommunikation abgehört oder überwacht wurden, griffen die Ermittler 2008 schon 5348 Mal zu dieser Methode der Strafverfolgung. Dies entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent.

In Bayern scheint das Bedürfniss nach der totalen Überwachung besonders groß zu sein. Hier war der Anstieg mit 30 % Prozent im bundesweiten Vergleich am größten. 2007 wurden hier noch 782 Telekommunikationsüberwachungsvorgänge registriert. In 2008 waren es schon 1023 solcher Verfahren.

Zulässig ist diese Art der Überwachung ausschliesslich bei schweren Straftaten wie z.B. Mord oder Kindesmissbrauch. Inwiefern diese Straftatbestände hier gegeben waren lässt sich von meiner Seite aus nicht nachprüfen.

Bemerkenswert ist auch noch, dass in diesen Zahlen nur die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren erfasst sind. Abhöraktionen und Lauschangriffe seitens der Polizei, die der präventiven Verbrechensbekämpfung dienen, flossen nicht in die Statistik ein. Hierüber liegen mir bislang keine Zahlen vor.

Im Rahmen der Strafverfolgung wird auch mehr und mehr die Datensammlung der Vorratsdatenspeicherung genutzt. In nicht weniger als 8316 Verfahren wurden solche "Verkehrsdaten" genutzt.

 

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sowie der zunehmende Überwachungswahn beschehrte der Piratenpartei einen rießigen Zulauf an neuen Mitgliedern und Sympathisanten.

Die Piratenpartei stetzt sich für den Erhalt der Bürgerrechte ein und steht gegen den zunehmenden Überwachungswahn unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung.