"Der Bundestrojaner" oder "Was schert uns denn ein Gerichtsurteil?"
Puuh... lange nichts mehr von mir hören lassen, aber bei der aktuellen Lage ist es mehr als notwendig, dass ich mal wieder meine Gedanken auf Papier bringe.
Da weiss man ja gar nicht, wo man anfangen soll.
Als Pirat schwankt man nun, mit was man anfangen soll. Ich denke, ich werde zuerst einmal den Bundestrojaner behandeln.
Was geht nur in den Köpfen unserer etablierten Politiker vor? Es ist nun nicht das erste Mal in den letzten Jahren, dass man sich verfassungsfeindlicher und volksferner kaum hätte zeigen können.
Ich meine... ich kann verstehen, dass die Polizei eine Möglichkeit sucht, eine Technik zur Strafverfolgung und Beweisbeschaffung, die sie seit Ewigkeiten nutzte, die Überwachung von Telefonaten, auf das digitale Zeitalter zu adaptieren. Aber wenn ich in den Supermarkt gehe um Kaffee zu kaufen, dann komme ich auch mit einem Päckchen Kaffee aus demselben heraus und habe nicht eine ganze Papiertüte mit Knabberzeug, Schnaps und Tiefkühlpizzen unterm Arm klemmen. Das Vorgehen der zuständigen Stellen ähnelt dem einer kaufsüchtigen Dame* der man aus Versehen den prallgefüllten Geldbeutel gegeben hat.
Wofür benötigt eine Schadsoftware, die alleine ein IP-Telefonat abhören können soll, eine Funktion zum Ablichten des Desktops? Früher hat eine Telefonüberwachung auch nicht das abfotografieren sämtlicher Bücher die im Wohnzimmerregal stehen eingeschlossen, oder?
Mal abgesehen von einigen anderen Funktionen die diese Schadsoftware umfasst, lässt man die Tür nach einer erfolgten Wohnungsdurchsuchung auch nicht offen stehen, so dass jeder der vorbeikommt, mal einen Blick herein werfen oder gar selber nochmal den Kleiderschrank des Betroffenen durchschauen kann. Wenn der Nachbarshund auch noch einen Ausflug auf den Perserteppich macht um sein Geschäft zu verrichten und bei der Gelegenheit gleich seine Flöhe auf den Sesseln niederlässt ist die Freude bestimmt groß.
Ähnliches kann der Bundestrojaner verursachen. Natürlich wird es wohl kaum der Nachbar sein, der mal eben nachguckt, welche Urlaubsfotos Sie auf Ihrer Festplatte gespeichert haben. Wahrscheinlicher ist es, dass Kriminelle ähnliches tun. Und statt einem verflohten Hund, der seine Parasiten im geliebten Sitzmöbel ansiedelt, wäre es möglich, dass man Ihnen Dateien auf dem Speichermedium hinterlässt die belastend sein könnten, sämtlichen Datenverkehr mitschreibt oder ungeachtet Ihrer Privatsphäre einfach einmal das Bild Ihrer angeschlossenen Webcam (bei Notebooks oftmals fest integriert) an irgendeinen anderen Rechner weiterleitet. Kein gutes Gefühl, oder?
Man könnte das nun einfach als „etwas übers Ziel hinausgeschossen“ bezeichnen, hätte es vorher keine klaren Ansagen gegeben, die all diese Funktionen verbieten würde. Aber dummerweise hat unsere Justiz dies bereits getan. Das Landgericht Landshut beispielsweise urteilte schon im Januar betreffend des Speicherns von Screenshots:
Nach Auffassung der Kammer besteht für das Kopieren und Speichern der grafischen Bildschirminhalte, also der Fertigung von Screenshots, keine Rechtsgrundlage, weil zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen noch kein Kommunikationsvorgang stattfindet.
(Quelle: http://www.taz.de/!79683/)
Mit dieser Tatsache in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung konfrontiert reagierte unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf gar amüsante Art und Weise.
Das Landgericht Landshut hat dezidiert die Auffassung vertreten, dass die Software in Bayern rechtswidrig angewendet wurde.
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung. Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen. Und wenn Verbrecher über das Internet kommunizieren, muss man die Überwachung auf das Internet übertragen. Für die Quellen-TKÜ gibt es eine rechtliche Grundlage.
Soso. Die Exekutive hat also eine andere Auffassung von Recht und Gesetz als die Judikative. Und das reicht aus, um ihre – gesetzeswidrigen – Taten zu rechtfertigen?
Gewaltenteilung für'n Arsch!
Es gibt also keinen rechtlichen Klärungsbedarf?
Die Rechtslage ist eindeutig: Wir nutzen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um auf richterliche Anordnung organisierte Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Auf Bundesebene, also beim Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei, ist das seit 2008 gerade mal in rund 25 Fällen geschehen. Erklärend muss man mal sagen: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist letztlich nichts anderes als eine Telefonüberwachung, angepasst an die neuen technischen Bedingungen des Internetzeitalters. Verbrecher, die nicht mehr mit dem Telefon, sondern über das Internet telefonieren, müssen genauso überwacht werden können wie diejenigen, die mit dem Handy telefonieren.
Dass man den Bundestrojaner bislang (soweit die Fälle an die Öffentlichkeit kamen) größtenteils gegen kleinere Drogenhändler und Onlineapotheken eingesetzt hat wird natürlich nicht breitgetreten. Organisierte Kriminalität und besonders der Terrorismus lassen sich beim Wähler halt doch besser verkaufen.
Und dass der Trojaner eben nicht das ist, was die normale Telefonüberwachung früher einmal war, habe ich ja bereits oben schon erklärt.
In solchen Momenten bin ich froh Pirat zu sein. Einer Partei anzugehören, die beim besten Willen nicht perfekt ist, aber wenigstens „die Eier in der Hose hat“ die Verantwortlichen (oder zumindest einen Teil dieser) mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Rechenschaft zu ziehen. (siehe hierzu: Bayerntrojaner: Piratenpartei Bayern erstattet Strafanzeige gegen Innenminister Herrmann)
In den nächsten Tagen werde ich auch noch etwas zu den Massendemos unter dem Banner der Occupy-Bewegung posten. Allerdings muss ich das erst noch ausfomulieren.


